Schalke als Beispiel
Schalke als Beispiel
Besonders effektiv arbeitete die Schalker Faninitiative, die im November 1992 gegründet wurde. Die Gelsenkirchener kritisierten, daß man Personen, die sich permanent als ausländerfeindliche Schreihälse betätigten, zwar verbal in Privatinitiative zur Ordnung rufen konnte, es aber kein rechtliches Mittel gab, diese Leute aus dem Stadion zu werfen. Denn die Stadionordnung des Parkstadions enthielt lediglich einen vagen Passus, der das "Mitführen von Transparenten mit einem politischen Inhalt" untersagte.
Daher wurde auf der Mitgliederversammlung im Oktober 1993 ein Antrag gestellt, der den Verein aufforderte, die rechtlichen Voraussetzungen für ein Stadionverbot zu schaffen. Dieses sollte verhängt werden, beim "Rufen ausländerfeindlicher, rassistischer oder rechtsradikaler Parolen" und beim "Zeigen ebensolcher Transparente und Fahnen". Nach einem Gespräch mit einem Verwaltungsratsmitglied wurde beschlossen, den Antrag in die Arbeit einer neugegründeten Satzungskommission einzubringen, zumal für die Stadionordnung ohnehin die Stadt zuständig war. Die Satzungskommission war ähnlicher Meinung und übernahm den Vorschlag fast im Wortlaut in ihren Entwurf für die "Satzung für das neue Jahrtausend", der im Sommer 1994 öffentlich präsentiert wurde. Schließlich wurde über die Satzungsneufassung auf einer Mitgliederversammlung am 5. Dezember 1994 abgestimmt, und seitdem heißt es in § 2 (Zweck und Aufgabe des Vereins): "Die soziale Integration ausländischer Mitbürger soll gefördert werden" und in § 4 Absatz 4 (Ende der Mitgliedschaft): "Der Ausschluß aus dem Verein kann erfolgen [...] bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins, insbesondere durch Kundgabe ausländerfeindlicher oder rassistischer Gesinnung, ..." .