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Fragen an die Parteien vor der Wahl

 

Pünktlich zur Bundestagswahl haben BAFF und PROFANS Fragen an die Parteien bezüglich der Datei Gewalttäter-Sport und allgemeinen Überwachungsmaßnahmen gerichtet. Hier die Fragen im Einzelnen:

1)
Wie bewerten Sie die Datei Gewalttäter-Sport in Bezug auf demokratische Kontrollgremien? Wie bewerten Sie die Begründung, die zu einer Erfassung führt?(*) Welche Stellen dürfen in welcher Form Zugriff auf diese Daten haben(**) und wie bewerten Sie die Tatsache, dass ein Betroffener nicht informiert wird, wenn ein Eintrag vorgenommen wird? Welche Möglichkeiten sollen Ihrer Ansicht nach bestehen, um falsch vorgenommene Einträge zu löschen und daraus folgende Konsequenzen (Ausreiseverbote, Meldeauflagen, etc.) für den zu Unrecht Betroffenen zu verhindern?

2) Zur WM 2006 werden vielerlei öffentliche Überwachungsmaßnahmen, auch ausserhalb von Fussballereignissen, eingeführt. So z.B. auch Videoscreening, teilweise mit computergesteuerter Gesichtserkennung, an öffentlichen Plätzen. Wie hoch sind die Kosten für die Installation und den Betrieb dieser Systeme und wer bezahlt dies? Wie sicher und Aufgrund welcher Referenzen und Tests sind die Ergebnisse zu bewerten? Was passiert nach dem WM, wenn die Hooligan-Prävention nicht mehr im Vordergrund steht? Wie erfolgt eine demokratisch legitimierte und datenschautzrechtliche Kontrolle der Systeme, um Missbrauch zu verhindern? Werden diese Systeme nur für den Zeitraum der Fussball-WM, oder auch im Alltag eingesetzt?

(*) = Die Formulierung für die Aufnahme in der Datei liest sich wie folgt:
"Dort werden Personen gespeichert (...) wenn zu befürchten ist, dass die betroffenen Personen sich in Zukunft an anlassbezogenen Straftaten beteiligen werden."
(**) = Routinekontrollen, Personalienüberprüfungen, Passkontrollen, usw.

Gefragt wurden die Parteien, die in mindestens einem Bundesland bzw. der Bundesregierung mitregieren, und die Datenschutzbeauftragten der Länder.

Die Antworten

Erst die Parteien (in alphabetischer Reihenfolge):

* Bündnis 90/Die Grünen
*CDU
* CSU
* FDP
* Linkspartei.PDS
* SPD

dann die Datenschutzbeauftragten

* Brandenburg
*Berlin

Bündnis90/Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen sehen die Fan-Kultur als eine wichtige Säule des Fußballs an. Die zahlreichen Fan-Initiativen, von denen hier das Bündnis Aktiver Fußball-Fans (BAFF) oder die Initiative Pro Fans stellvertretend genannt sein sollen, sind zu Botschaftern für Fußball und Verein und zu Trägern der Begegnung und des Kulturaustausches geworden.

Besonders im zusammenwachsenden Europa hat der Fußball eine große Bedeutung. Tatsache ist: Kaum ein Bürger kennt die maßgeblichen Regelungen zum Sport in der EU-Verfassung. Es gibt jedoch nur wenige Wissenslücken, wenn es im Fußball um Mannschaftsaufstellungen, Fan-Gesänge oder die Nennung des Trikotausrüsters geht.

Die Fan-Initiativen bringen sich aktiv in die Weiterentwicklung des Fußballs ein. Sie starten Aktionen für mehr Toleranz und gegen Rassismus im Stadion und verdeutlichen auf diesem Weg, dass der Gedanke der Fairness ein konstitutiver Bestandteil des Sports ist. Auch deswegen liegt es im Interesse der Fans, dass Hooligans keine Chance für Gewalt bekommen und aus den Stadien ferngehalten werden können.

Datei "Gewalttäter Sport" - Ombudsstelle muss Problemfälle klären

Kein Zweifel: Für alle Fußball-Fans ist die Fußball-WM 2006 in Deutschland ein Höhepunkt. Dies sollte Anlass sein, auf mehr Verständnis und Kooperation zwischen allen Beteiligten zu setzen. Die schon lang andauernde Kritik von Fan-Initiativen an der Datei "Gewalttäter Sport" nehmen wir sehr ernst.

Wesentliche Kritikpunkte der Fans sind durch defensive Kommunikation der Polizeibehörden sowie die Zunahme von umstrittenen Erfassungen in der Datei sogar noch verstärkt worden. Aus unserer Sicht müssen verhärtete Fronten endlich aufgelöst werden. Auch die Verantwortlichen von DFB oder DFL müssen da mit an den Tisch. Niemand darf ungerechtfertigt vom Besuch der Sportveranstaltungen ausgegrenzt werden. Es muss nachvollziehbare Regeln für Erfassung und Speicherung von Daten geben.

Daher begrüßen wir, dass in Zukunft eine Ombudsstelle die umstrittenen Fällen rund um die Datei "Gewalttäter-Sport" klärt. Zusätzlich sollten aus unserer Sicht Vorschläge für eine bessere und dauerhafte Berücksichtigung der Faninteressen erarbeitet werden. Denn der Fußball endet ja schließlich nicht mit dem Abpfiff nach dem WM-Finale in Berlin.

Diese Ombudsstelle sollte in der Zuständigkeit der Koordinationsstelle für die Fußball- Fan-Projekte (KOS) dauerhaft eingerichtet werden, die bei der Deutschen Sportjugend (dsj) angesiedelt ist. Die KOS hat sich in den letzten Jahren durch die Unterstützung und Koordinierung der Fan-Projekte viel Vertrauen bei den Fans erworben. Das sollte für die Fußball-WM und langfristig auch für weitere Veranstaltungen besonders im Fußballbereich genutzt werden.

In dieser neuen Ombudsstelle sollten vertreten sein:
- KOS
- Bundesinnenministerium
- DFB
- Fan-Initiative
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz

Diese Ombudsstelle sollte kurzfristig ihre Arbeit aufnehmen. Wir bewerten es positiv, dass im Jahr 2004 ein Dialog zwischen Bundespräsident Johanns Rau und Vertretern der Fan-Initiativen begonnen wurde, der in diesem Sommer auch mit dem Bundesinnenministerium fortgeführt werden konnte. Dieser Dialog ist weiter voranzubringen, um eine für alle Seiten dauerhafte Verständigung zu erreichen. Das wäre ein wichtiger Schritt für mehr Toleranz und gegen Gewalt und Rassismus.

Sicherheitskonzept Fußball WM 2006

Sportliche Großereignisse wie die Fußball-WM 2006 werden zunehmend zu einer öffentlichen Präsentation und zu einem Testfeld neuester Sicherheitstechnik. Dies war bei den Olympischen Sommerspielen 2004 in Athen der Fall und dies ist faktisch auch mit dem Sicherheitskonzept WM 2006 in Deutschland geplant.

Aber: Die schwierige Balance zwischen den Sicherheitserfordernissen auf der einen Seite und einer zugänglichen WM auf der anderen Seite kann nur gefunden werden, wenn das Sicherheitskonzept transparent ist und von den Parlamenten und einer kritischen Öffentlichkeit kontrolliert werden kann. Dies entspricht einer Grundregel des demokratischen Rechtsstaats. Daher dürfen Pläne zur Anwendung neuester Überwachungstechnik wie Videoscreening gegenüber den Parlamenten, den Datenschutzbeauftragten und der Öffentlichkeit nicht geheim gehalten werden. Auch über die Sicherheitskosten und deren Aufteilung muss es einen offenen Bericht geben.

Schon heute ist klar: die Fußball-WM wird zu einem Feldversuch für neueste Sicherheitstechnik. Gegen den Einsatz moderner Technik in der Polizeiarbeit ist vom Grundsatz her sogar nichts einzuwenden; der Einsatz kann effizient und verhältnismäßig sein. Die Gefahr liegt aus unserer Sicht jedoch in der Vernetzung, Weiterentwicklung und in den zukünftigen Anwendungsmöglichkeiten der Überwachungstechnik.

Die biometrische Gesichtserkennung in Stadien, auf Fußball-Partymeilen, Innenstädten, Bahnhöfen und Flughäfen und der automatisierte Abgleich mit Fahndungsdateien mag technisch möglich sein. Eine permanente Videofahndung richtet sich jedoch gegen alle Bürgerinnen und Bürger. Sie ist nicht verhältnismäßig und mit den Grundrechten eines demokratischen Rechtsstaates nicht vereinbar. Geplante Modellversuche zur Erprobung der biometrischen Gesichtserkennung dürfen deshalb nicht im Geheimen stattfinden, sondern müssen in der Öffentlichkeit gekennzeichnet sein.

Fazit: Wir wollen eine sichere Fußball-WM, aber wir warnen auch vor den Möglichkeiten der neuen Überwachungstechnik. Wir fordern einen verhältnismäßigen und transparenten Umgang mit der Sicherheitstechnik und wir wollen eine kritische öffentliche Auseinandersetzung mit dem Sicherheitskonzept zur Fußball-WM 2006.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Ich wünsche den Fan-Initiativen und allen angeschlossen Fans eine spannende Fußballsaison.

Winfried Hermann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Umweltpolitischer Sprecher und Sportpolitischer Sprecher
Bündnis 90/Die Grünen
winfried.hermann@bundestag.de
www.WinfriedHermann.de

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CDU

Wir freuen uns auf eine fröhliche und sichere Fußballweltmeisterschaft im kommenden Jahr in Deutschland. Alle Fans, Gäste und Teilnehmer sollen sich bei uns wohl fühlen und im gan­zen Land Rahmen­bedingungen vorfinden, die das sichere und unbeschwerte Erleben die­ses gro­ßen sportlichen Ereignisses ermöglichen.

Der Fußball braucht seine Fans. Die Fanclubs haben sich in der Vergangenheit immer gegen Gewalt in den Stadien gestellt. Sie haben bewiesen, dass sie Gewalttäter im Fußball nicht dul­den. Fan-Projekte arbeiten hier seit vielen Jahren eng und erfolgreich mit den Si­cher­heitsbe­hörden in Deutschland zusammen und leisten vorbildliche Prä­ventionsarbeit. Gemeinsam werden wir es daher für die WM 2006 nicht zulassen, dass einige wenige gewaltbereite „Krawall­brüder“ Millio­nen von Fans und Sportbegeisterten die Freude an dem Fußballfest in Deutsch­land verder­ben.

Die Sicherheitsbehörden berei­ten sich entsprechend dem Nationalen Sicherheitskonzept zur WM 2006 auf alle denkbaren Gefahren und Risiken vor. Die WM bedarf angesichts möglicher terroristischer Bedrohungslagen und des vorhandenen und zu erwar­tenden Gewaltpotentials, das nicht aus der echten Fußballszene stammt, strenger Sicherheitsvorkehrun­gen. Dafür haben Fuß­ballfans und Gäste Verständnis, wenn Kontrollen und eventuelle Ein­schränkungen mit ei­nem freundlichen Wort begleitet werden.

Die Auf­nahme in die Datei „Gewalttäter Sport“ muss rechtsstaatlichen Prinzipien entspre­chen. Die Gewalttä­terdatei soll den Fußball und seine Fans schützen. Nichts wäre verhängnis­voller für den Fuß­ball und die WM, wenn die Auseinandersetzung von Polizei und Randalie­rern das Fußballfest überlagern würde.

Bei der Terrorismusbekämpfung wie bei der Verhinderung von Krawallen in Stadien und öf­fentlichen Plätzen sind wir neben der guten Arbeit der Beamten vor Ort auf die frühzeitigen Informationen und Erkenntnisse unserer Partnerländer angewiesen.

Im Übrigen ist es eine gute Entscheidung, mit Blick auf die WM eine Beschwerde- und Service­stelle (Ombudsstelle) für Fans einzurichten. Dies ist ein sichtbares Signal der Intensivierung des Dialogs zwi­schen Fans, Sicherheitsverantwortlichen und dem DFB sowie ein weiterer Schritt, um mit den Fans über die WM hinaus die Zusammenarbeit zu vertiefen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jean Angelov
Referent Innenpolitik
CDU-Bundesgeschäftsstelle
Klingelhöferstraße 8
D-10785 Berlin

Tel.: 030-22070-310
Fax: 030-22070-325
E-Mail: jean.angelov@cdu.de
Die CDU im Internet: www.cdu.de

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CSU

Die CSU hat leider nicht geantwortet

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FDP

Datei „Gewalttäter Sport“
_Die so genannte Gewalttäter-Datei hat sich im Grundsatz bewährt. Die FDP setzt sich gleichwohl für eine Überprüfung der Aufnahme- und Löschungskriterien ein. Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass rechtskräftig verurteilte Gewalttäter in der Datei gespeichert werden. Etwas anderes gilt möglicherweise aber für die Speicherung aus Anlass von Personalienfeststellungen oder Platzverweisen. Die FDP wird sich hierzu einen Erfahrungsbericht vorlegen lassen. Das gilt auch für die Löschungskriterien und insbesondere für die Frage, ob eine Speicherfrist von bis zu fünf Jahren unbedingt erforderlich ist. Wünschenswert wäre darüber hinaus eine Benachrichtigungspflicht, um den Betroffenen bessere Rechtsschutzmöglichkeiten zu geben. Die FDP spricht sich für eine strikte Beachtung des Datenschutzes aus, auch und gerade bei der Übermittlung von Daten aus ausländischen Dateien. Darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass kein Datentransfer an Vereine oder Fußballverbände stattfindet. Ebenso ist sicher zu stellen, dass nicht bloße Zeugen von Straftaten oder gar unbeteiligte Passanten Eingang in die Gewalttäter-Datei finden.

_Überwachungsmaßnahmen bei der WM 2006
_Vor dem Hintergrund des immer wieder kehrenden Auftretens von Hooligans und der terroristischen Bedrohung ist eine besondere Aufmerksamkeit im kommenden Jahr im Rahmen der Fußball-WM geboten. Rund 3,2 Millionen Gäste werden die Spiele besuchen und sollen dabei so wenig wie möglich von den geplanten Sicherheitsbestimmungen spüren. Deutschland soll für die Weltöffentlichkeit nicht als Polizeistaat da stehen, sondern die Besucher jeden Tag das Motto „Die Welt zu Gast bei Freunden“ erleben lassen. Die FDP wird sehr genau darauf achten, dass sich das Ausmaß der Videoüberwachung in rechtsstaatlich vertretbaren Grenzen hält. Videoüberwachung muss räumlich auf besonders gefährdete Orte und zeitlich auf die Dauer der WM beschränkt werden. Videoüberwachung kann niemals das eigentliche polizeiliche Handeln ersetzen. Für die FDP hat solide Polizeiarbeit Vorrang vor technischen Überwachungsmaßnahmen. Dort, wo es ausnahmsweise zum Einsatz von Videokameras kommt, muss sicher gestellt sein, dass alle Aufnahmen, die man nicht mehr benötigt, umgehend gelöscht werden. Darüber hinaus spricht sich die FDP für den Einsatz datenschutzfreundlicher Technik aus. Die Verwendung von RFID-Chips statt Strichcodes auf WM-Tickets sieht die FDP mit großer Sorge. Sie wird sich dafür einsetzen, dass diese Maßnahme auf die WM-Spiele beschränkt bleibt. Besorgnis erregend ist auch die Vielzahl von Daten, die beim Kauf von WM-Tickets preisgegeben werden müssen. Hierzu zählen auch persönliche Informationen wie Name, Alter, Anschrift, Pass- oder Personalausweisnummer. Dies darf in der Fußball-Bundesliga keine Schule machen. Es muss auch zukünftig noch möglich sein, ohne Preisgabe der Identität eine sportliche Großveranstaltung zu besuchen.

Detlef Parr, MdB

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Linkspartei/PDS

Linkspartei.PDS

Vorbemerkung zu den Antworten:
Demokratische Bürger- und Freiheitsrechte sind wie soziale Grundrechte für uns unverzichtbare Bedingungen demokratischer Politik. Wer öffentliche Sicherheit will, muss für inneren Frieden, gesellschaftlichen Ausgleich und soziale Gerechtigkeit sorgen. Öffentliche Sicherheit bedeutet für uns immer auch Schutz des/ der Einzelnen vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen. Kernbereiche der privaten Lebensführung müssen unantastbar sein. Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre haben Freiheitsrechte massiv beschnitten aber nicht zu mehr Sicherheit geführt.

Unter Einbeziehung der Vorbemerkung beantworten wir Ihre Fragen wie folgt:
Frage 1)
Wie bewerten Sie die Datei Gewalttäter-Sport in Bezug auf demokratische Kontrollgremien? Wie bewerten Sie die Begründung, die zu einer Erfassung führt? Welche Stellen dürfen in welcher Form Zugriff auf diese Daten haben und wie bewerten Sie die Tatsa-che, dass ein Betroffener nicht informiert wird, wenn ein Eintrag vorgenommen wird? Welche Möglichkeiten sollen Ihrer Ansicht nach bestehen, um falsch vorgenommene Einträge zu löschen und daraus folgende Konsequenzen (Ausreiseverbote, Meldeauflagen, etc.) für den zu Unrecht Betroffenen zu verhindern?

Antwort:
Aus Sicht der Linkspartei.PDS ist die Datei Gewalttäter - Sport eine außerordentlich willkürli-che Einrichtung und muss in der Form abgeschafft bzw. zumindest die Grundlage für die Erfassung von Personen in diese Datei eingeengt werden.
In der jetzigen Form können eine Vielzahl von Personen erfasst werden, die zu keinem Zeitpunkt als sogenannte Gewalttäter in Erscheinung getreten sind. Sie sind z. T. nur deshalb gespeichert, weil sie zufällig in eine polizeiliche Kontrollmaßnahme geraten sind. Zudem ist die Praxis der Erfassung von Personen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich.

Die Folgen einer solchen Erfassung sind allerdings weitreichend. Damit werden Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern in unverhältnismäßiger Art und Weise eingeschränkt. Aus unserer Sicht sollte eine Bürgerin bzw. ein Bürger unverzüglich über einen entsprechenden Eintrag und über Möglichkeiten dagegen vorzugehen informiert werden. Sollte es sich um Personen handeln, bei denen wegen Gefahr in Verzug ermittelt wird, kann das zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, um die entsprechenden Ermittlungen nicht zu behindern.
Durch eine entsprechende Informationspflicht an die erfassten Personen und eine Einschränkung der Grundlagen für die Erfassung von Personen, könnte erreicht werden, dass keine zu Unrecht betroffenen Personen gespeichert werden. Sollte das dennoch der Fall sein, muss nach einer Frist von zwei Wochen eine vollständige Löschung der Daten erfolgen.

Frage 2)
Wie hoch sind die Kosten für die Installation und den Betrieb dieser Systeme und wer bezahlt dies? Wie sicher und Aufgrund welcher Referenzen und Tests sind die Ergebnisse zu bewerten? Was passiert nach der WM, wenn die Hooligan-Prävention nicht mehr im Vordergrund steht? Wie erfolgt eine demokratisch legitimierte datenschutzrechtliche Kontrolle der Systeme, um Missbrauch zu verhindern? Werden diese Systeme nur für den Zeitraum der Fußball-WM oder auch im Alltag eingesetzt?

Antwort:
Generell steht die Linkspartei. PDS der Überwachung öffentlicher Plätze und Einrichtungen durch Videokameras kritisch gegenüber und hat das bei entsprechenden Änderungen von Polizeigesetzen in den Bundesländern auch verdeutlicht. Auch hier gilt: Freiheitsrechte Einzelner werden eingeschränkt, die öffentliche Sicherheit allerdings nicht erhöht. Zudem sind die Kosten der Videoüberwachung immens. Diese Mittel sollten vielmehr in die Erhöhung der Flächenpräsenz der Polizei investiert werden.

Die Fußballweltmeisterschaft 2006 wird für viele Menschen ein großartiges Erlebnis werden, sie freuen sich, es bewegt und interessiert sie.
Die Linkspartei. PDS tritt selbstverständlich dafür ein, dass die öffentliche Sicherheit bei diesem Anlass gewährleistet ist. Dies allerdings sollte aber für Fans nicht zu unnötigen und unvertretbaren Barrieren führen. Prävention ist aus unserer Sicht der wirksamste Weg zur Verhinderung von Gewalt. Wir erwarten, dass Prävention nicht erst mit Beginn der Weltmeisterschaft einsetzt. Pauschalverurteilungen und Willkür gegenüber Fans dürfen nicht zugelassen werden.

Die Linkspartei. PDS tritt dafür ein, dass die Polizei gemeinsam mit Fanclubs und anderen Engagierten bereits jetzt darauf hinwirkt, sogenannte "Problemfans" von Gewaltbereitschaft abzubringen - Meldeauflagen und Reiseverbote werden das Problem in diesem Zusammen-hang nicht lösen.

Die Linkspartei.PDS
Parteivorstand
Referat Grundsatzfragen
Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin

Telefon: (030) 24 009 415
Telefax: (030) 24 009 624

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SPD

Die SPD hat leider nicht geantwortet

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Landesbeauftragte für den Datenschutz, Brandenburg

I. Zur Datei "Gewalttäter Sport"

1. Bewertung der Datei
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben sich Anfang der 90er Jahre gegen die Errichtung einer solchen Datei ausgesprochen. Nachdem sie dessen ungeachtet jedoch mit dem Datenfeld "GWS" als Anlass-/Zweckkombination Bestandteil des INPOL-Personenfahndungssystems geworden ist gehört die Prüfung der vom Land dort eingestellten personenbezogenen Daten und die Bearbeitung diesbezüglicher Eingaben von Betroffenen zu den Aufgaben der Landesbeauftragten. Die Datei ist datenschutzrechtlich zulässig. Soweit die Erfassung im Einzelfall unzulässig ist, dringen wir auf die Löschung der Daten. Hier - wie in anderen Fällen auch - wird unserer Auffassung gefolgt oder auch nicht.
2. Bewertung der Begründung
Die Begründung die Datei "Gewalttäter Sport" unterscheidet sich nicht von der für andere polizeiliche Datensammlungen. Über alle Personen, deren Daten in den kriminalpolizeilichen Sammlungen erfasst werden sollen, muss die Polizei zunächst eine sog. Negativprognose erstellen, bei der anhand der Tat, der Tatausführung sowie der Persönlichkeit des Täters zu prüfen ist, ob Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er künftig wiederum Straftaten begehen wird. Bei negativem Ausgang dieser Prüfung wird die Speicherung vorgenommen.
3. Zugriff auf die Datei "Gewalttäter Sport"
Entsprechend der technischen Realisierung der Datei haben alle Polizeibediensteten, die im Rahmen von Personenkontrollen die INPOL Personenfahndung abfragen dürfen, zugleich auch ein Zugriffsrecht auf das Datenfeld "GWS".
4. Information des Betroffenen
Wir bedauern, dass das Brandenburgische Polizeigesetz keine Vorschrift enthält, die die Polizei verpflichtet, den Betroffenen zu informieren, wenn personenbezogene Daten über ihn in den kriminalpolizeilichen Sammlungen erfasst werden. Es ist jedoch nachzuvollziehen, dass der damit verbundene Verwaltungsaufwand nur schwer zu leis-ten wäre. Um das Informationsdefizit auszugleichen, empfehlen wir allen Betroffenen von ihrem Recht auf Akteneinsicht bzw. Auskunft Gebrauch zu machen und in regel-mäßigen Abständen bei der Polizei nachzufragen, mit welchen personenbezogenen Daten sie dort erfasst sind. Die Auskunftserteilung durch die Polizei erfolgt hierzulande völlig problemlos.
5. Korrektur falscher Eintragungen
Fehlerhafte bzw. falsche Eintragungen in den kriminalpolizeilichen Sammlungen kommen - wenn auch nicht sehr häufig - doch immer wieder vor. Die regelmäßige Wahr-nehmung des Auskunftsrechts ist am wirksamsten gegen solche Speicherungen.

II. Überwachungsmaßnahmen bei der Weltmeisterschaft 2006

1. Kosten
Da die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch während der WM 2006 eine öffentliche Aufgabe ist, die von den dazu zuständigen Behörden wahrzunehmen ist, werden die Kosten aus öffentlichen Mitteln finanziert.
2. Nutzung nach der WM 2006
Es ist davon auszugehen, dass die einmal installierten Überwachungssysteme nach der WM 2006 nicht abgebaut sondern weiterbetrieben werden. Dies gilt insbesondere für die automatischen Eingangsüberwachungssysteme der Stadien.
3. Datenschutzrechtliche Kontrollen
Wie andere Datenerfassungssysteme auch, werden die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder entsprechend ihrer Aufgabenzuweisung diese Systeme kontrollieren.

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Landesbeauftragte für den Datenschutz, Berlin

Die Datei "Gewalttäter Sport" wird beim Bundeskriminalamt, mithin einer Bundesbehörde geführt, die nicht unserer Kontrollbefugnis unterliegt. Sie müssten sich diesbezüglich daher mit Detailfragen an den hierfür zuständigen

Bundesbeauftragten für Datenschutz
Husarenstr. 30,
53117 Bonn,
Telefon: (01888) 77 99-0,
Telefax: (01888) 77 99-550,
Internet: www.bfd.bund.de,
E-Mail: poststelle@bfd.bund400.de,

wenden.

Ganz allgemein können wir Ihnen fogendes mitteilen:

Nach § 34 Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) hat das Bundeskriminalamt für jede bei ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben geführte automatisierte Datei mit personenbezogenen Daten in einer Errichtungsanordnung, die der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern bedarf, festzulegen:

1. Bezeichnung der Datei,
2. Rechtsgrundlage der Datei,
3. Personenkreis, über den Daten gespeichert werden,
4. Art der zu speichernden personenbezogenen Daten,
5. Arten der personenbezogenen Daten, die der Erschließung der Datei dienen,
6. Anlieferung oder Eingabe der zu speichernden Daten,
7. Voraussetzungen, unter denen in der Datei gepseicherte personenbezogene Daten an welche Empfänger und in welchem Verfahren übermittelt werden,
8. Prüffristen und Speicherungsdauer,
9. Protokollierung.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz ist vor Erlass einer Errichtungsanordnung anzuhören.

Bei Dateien des polizeilichen Informationssystems bedarf die Errichtungsanordnung auch der Zustimmung der zuständigen Innenministerien und Senatsverwaltungen der Länder.

So haben wir im Rahmen des letzten Zustimmungsverfahrens gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres im Hinblick auf den Zweck der Führung der Datei - Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen - unsere Zweifel an der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Erweiterung des Deliktskataloges - hier Beleidigung - geäußert.

Auch die beiden anderen Delikte halten wir im Hinblick auf die Zweckbesteimmung der Datei zumindest problematisch. Dem hat sich die Senatsverwaltung für Inneres allerdings nicht angeschlossen.

Im Übrigen finden neben den Daten von Beschuldigten und rechtskräftig Verruteilten (§ 8 Abs. 1 und 2 BKAG), die Daten von Personen Aufnahme in die Datei,

* gegen die Personalienfeststellungen, Platzverweise und Ingewahrsamnahmen zur Verhinderung anlassbezogener Straftaten angeordnet wurden, weil bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen anlassbezogene Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (§ 8 Abs. 5 BKAG).
* bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sichergestellt bzw. beschlagnahmt wurden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie diese bei Begehung anlassbezogener Straftaten benutzen wollen (soweit die Erfassung in einer Datei nicht schon wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz erfolgte; § 8 Abs. 5 BKAG) oder
* die aus vergleichbaren Dateien des Auslandes übermittelt werden (§ 8 BKAG).

Die Datei dient dem Zweck der Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit Sportveransanstaltungen, insbesondere von Fußballspielen, durchRecherche für die Erfassung von abschließend aufgezählten Anlässen, soweit diese im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen festgestellt wurden.

Im Hinblick auf die Aufgaben der Polizei, im Rahmen der Gefahrenabwehr auch Straftaten zu verhüten sowie für die Verfolgung künftiger Straftaten vorzusorgen (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten, § 1 Abs. 3 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin) haben wir an dieser Stelle keine grundlegenden datenschutzrechtlichen Einwände gegen die Führung der Datei und den Personenkreis, dessen Daten dort gespeichert werden. Dies gilt ausdrücklich nicht für die Erweiterung des Deliktskataloges (s.o.).

Neben einer konventionellen Übermittlung nach den §§ 10, 14 BKAG sind die Stellen berechtigt, die personenbezogene Daten abzurufen, die diese auch eingeben dürfen (bspw. Polizeibehörden).

Völlig unabhängig von der Führung der Datei "Gewalttäter Sport" sind die Rechte der Betroffenen im Datenschutz zu sehen, die im § 32 BKAG spezialgesetzlich geregelt sind.

Danach hat das Bundeskriminalamt die in Daten gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.

Weiterhin hat das Bundeskriminalamt die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nciht merh erforderlich ist.

Bei der Einzelfallbearbeitung oder nach festegelegten Fristen prüft das Bundeskriminalamt, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Die festzulegenden Aussonderungsprüffristen dürfen bei Erwachsenen zehn Jahre, bei Jugendlichen fünf Jahre und bei Kindern zwei Jahre nicht überschreiten, wobei nach Zweck und Speicherung sowie Art und Schwere des Sachverhaltes zu unterscheiden ist.

Im Ergebnis hat also jeder die Möglichkeit, nicht nur eine Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, sondern auch deren Berichtigung oder Löschung beim Bundeskriminalamt zu beantragen.

Bei der zweiten Frage geht es vorrangig um Kosten udn Absichten im Zusammenhang mit der Videoüberwachung und der Gesichtserkennung. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir uns dazu im Rahmen unserer Aufgabenstellung nicht äußern können. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen, direkt an das Bundesinnenministerium des Innern oder an die Innenresorts der Länder heranzutreten.

Abschließend hoffen wir, dass wir Ihrem Anliegen gerecht werden konnten.

Mit freundlichen Grüßen,
Detlef Schmidt.

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Druckbare Version FARE-Aktionswoche vom 13.-25.10.2005 BAFF-Sommertreffen 05 vom 18.-19. Juni in Hamburg