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Neue DFB-Richtlinie zum Thema "Alkohol im Stadion"

Neue DFB-Richtlinie zum Thema "Alkohol im Stadion"

Der DFB-Vorstand hat in seiner Sitzung am 17. September 1999 in Frankfurt/Main nachstehende Änderungen der Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen beschlossen, die am 1. Januar 2000 in Kraft treten:§ 23
§ 23 erhält folgende neue Fassung:"(1) Der Verkauf und die öffentliche Abgabe von alkoholischen Getränken sind vor und während des Spiels innerhalb des gesamten umfriedeten Geländes der Platzanlage grundsätzlich untersagt. Mit ausdrücklicher, vom Verein nachzuweisender Einwilligung der örtlichen zuständigen Sicherheitsorgane, unter Einbindung der Polizei, können hiervon je nach örtlichen Gegebenheiten Ausnahmen zugelassen werden, insbesondere für die Abgabe alkoholreduzierten Biers (mit einem Alkoholwert bis zu 3%).
(2) Werden Personen im Bereich der Platzanlage angetroffen, die alkoholisiert sind oder unter anderen, den freien Willen beeinträchtigenden Mitteln stehen, so sind sie aus der Platzanlage zu verweisen.
(3) Getränke dürfen nur in Behältnissen verabreicht werden, die nach Größe, Gewicht und Art der Substanz nicht splittern können und nicht als Wurf- und Schlagwerkzeuge geeignet sind. Soweit möglich und geboten sind mit den örtlich zuständigen Behörden Absprachen darüber zu treffen, in weicher Weise Aspekte des Umweltschutzes (Abfallvermeidung, Recycling etc.) bei der Beschaffung und Verwendung der Behältnisse berücksichtigt werden können.'

Anmerkung: Wir versuchen, in Kürze die kompletten
Sicherheitsrichtlinien auf diesen Seiten anbieten zu können.

 

Druckbare Version “Bundesweites Stadionverbot”, Bericht der Arbeitsg “Geister, die ich rief, wird´ ich nun nun nicht lo