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15.04.08: BAFF: Politikverbot für Innenminister

 

BAFF: Politikverbot für Innenminister

Zur im Vorfeld der Innenministerkonferenz aufgekommenen Kritik an den neuen DFB-Stadionverbotsrichtlinien, insbesondere durch Brandenburgs Innenminister Schönbohm, hat das Bündnis aktiver Fußball-Fans (BAFF) deutlich Stellung bezogen.





„Mit unsinniger Panikmache versuchen die Sicherheitsbehörden von eigenen Fehlern abzulenken. Wenn die Polizei in den vergangenen Jahren nicht immer wieder die Vereine zu langjährigen Stadionverboten in harmlosen oder gänzlich unberechtigten Fällen genötigt hätte, wäre die Absenkung der Höchstgrenze zur Wiederherstellung einer gewissen Verhältnismäßigkeit gar nicht notwendig gewesen. Anders als Schönbohm der Öffentlichkeit weismachen will, handelt es sich bei vielen der über
3.000 von Stadionverboten Betroffenen nämlich nicht um gemeingefährliche Hooligans. Etlichen werden lediglich Vergehen wie Beamtenbeleidigung vorgeworfen, die gar keine Sicherheitsgefährdung darstellen. Andere haben ihr Stadionverbot aufgrund eines an den Haaren herbeigezogenen Ermittlungsverfahrens erhalten, das viele Monate später irgendwann mangels Tatverdacht eingestellt wird. Bei sehr vielen Betroffenen handelt es sich zudem um Jugendliche oder Heranwachsende, die wegen eines einmaligen Fehlverhaltens ein mehrjähriges Stadionverbot erhalten. Bei ihnen mag ein Schuss vor dem Bug in Form eines kurzen Stadionverbots helfen, ganz sicher aber nicht die Stigmatisierung als unverbesserliche Gewalttäter. So hat die bisherige Vergabepraxis von Stadionverboten mehr Gewalt geschürt als verhindert. Der DFB hat das verstanden, die Politik anscheinend noch nicht.

Schlicht unwahr ist die Behauptung, die Sicherheitsbehörden seien in die Reform der Stadionverbotsrichtlinien nicht einbezogen gewesen. Der DFB hat sich dieses Mal lediglich das Recht herausgenommen, und das aus guten Gründen, der Argumentation der Innenminister nicht mehr zu folgen. Zumal der Vorsitzende des "Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit" im abschließenden Beratungstreffen beim DFB die neuen Richtlinien ausdrücklich mitgetragen hat.

Wenn den Innenministern die neuen DFB-Richtlinien nicht weit genug gehen, steht es den Behörden natürlich frei, die Stadionverbote künftig auf polizeirechtlicher Grundlage selbst auszusprechen. Aber davor schrecken sie zurück, weil den Betroffenen dann ein wirksamer Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten zur Verfügung stünde, den sie bei den von den Vereinen auf Grundlage des Hausrechts verhängten Stadionverboten nicht haben. Letztlich könnte dann womöglich wieder
einmal das Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn auf Kosten der Bürgerrechte ein Ende setzen.

Dass einigen der Innenministerkonferenz dies aufgrund schlechter persönlicher Erfahrungen mit Karlsruhe scheuen, ist verständlich. Vielleicht sollte man diesen rechtskräftig überführten Verfassungsbrechern künftig ein bundesweites Politikverbot auferlegen. Ein Höchstmaß von drei Jahren dürfte auch hier reichen."

Druckbare Version 21.02.08:Stadionverbote: Der Ball liegt bei den Ve 20.04.2006: PM zum Urteil des AG FFM